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Sport im Lockdown #2

Nun ist genau das eingetroffen, was Viele längst befürchtet haben: Die 2. Infektionswelle der Corona-Pandemie hat Deutschland erreicht und zwingt die Regierung dazu, den erneuten “Lockdown” und damit einhergehend weitreichende bundesweite Maßnahmen einzuleiten.

 

Mit fast 19.000 neuen Fällen meldet das Robert Koch Institut am Morgen des 30.10.2020 einen neuen negativen Rekord in Bezug auf die Corona-Neuinfektionen und verzeichnet insbesondere für Nordrhein-Westfalen und auch das Ruhrgebiet eine beunruhigende Entwicklung mit exponentieller Dynamik. Dies hat zur Folge, dass ab sofort erneut größere Einschränkungen auf das öffentliche Leben in Deutschland zukommen. Auch der Bereich Sport ist von den Einschränkungen grundlegend betroffen.

 

Die neue Verordnung zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie tritt am Montag (2.11.2020) in Kraft und wird zunächst bis Ende November gelten.

 

Was genau bedeutet das nun für uns Sportler und welche Einschränkungen treten ab sofort in Kraft?

 

Für die Zeit ab dem 02.11.2020 hat die Bundesregierung festgelegt, dass folgende öffentliche Einrichtungen im November geschlossen bleiben müssen:

  • Institute und Einrichtungen die der Freizeitgestaltung dienen (dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen)
  • Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen

 

Dies bedeutet konkret, dass Lauftreffs, Trainingsveranstaltungen mit bestimmter Gruppengröße (Gruppen mit mehr als 5 Personen aus mehr als zwei Haushalten) sowie Trainingseinheiten von Laufvereinen erstmal nicht mehr möglich sind.

 

Weiterhin hat die Bundesregierung beschlossen, dass erneut Veranstaltungen untersagt werden, die der Unterhaltung dienen. Von dieser Regelung sind auch alle „coronakonformen“ Sport-/Laufveranstaltungen und Wettkämpfe betroffen, die im Laufe des Sommers durch die sukzessiven Lockerungen und durch den Nachweis eines entsprechend ausgearbeiteten Hygienekonzeptes, möglich waren.

 

Für Dich als Sportler bedeuteten die „neuen“ Regelungen im Prinzip, dass die bereits im Frühjahr festgelegten Verhaltensregeln erneut einzuhalten sind:

  • Bewege Dich draußen alleine oder mit maximal einem Trainingspartner!
  • Vermeide es, Dich in geschlossenen Räumen mit Deinen Trainingspartnern zu verabreden. Trefft Euch draußen für eine Laufrunde oder ein Krafttraining auf der Wiese.
  • Halte Abstand! Verzichte auf eine Umarmung oder ein High-Five zur Begrüßung und auf ein eng umschlungenes Beweisfoto am Ende des Trainings! Halte einen Mindestabstand von zwei Metern. Ein freundliches Lächeln zur Begrüßung reicht in jedem Fall aus und zaubert auch Deinem Gegenüber ein Lächeln ins Gesicht.

 

Von den festgelegten Einschränkungen und Schließungen sind medizinisch notwendige Behandlungen, wie zum Beispiel Physiotherapie, ausgenommen und auch Individualsportarten, wie das Laufen oder Walken an der frischen Luft, sind weiterhin erlaubt.

 

Als Personal Trainerin kann ich meine Klienten auch in Zeiten des „Lockdowns“ in den kommenden Wochen weiterhin im Einzel-Coaching bei der Erreichung ihrer individuellen Ziele unterstützen. Eine persönliche Betreuung und Begleitung im öffentlichen Raum, an der frischen Luft, ist nach wie vor möglich. Das begrüße ich sehr, da ich die Stärkung des Immunsystems als einen ganz wichtigen Aspekt in der Prävention betrachte. Durch Sport und Bewegung aber auch die Gespräche während des Trainings, reduzieren wir Stress und Anspannung und tanken gleichzeitig Licht und Sauerstoff.

 

Aber auch digitale Lösungen in Form von Online-Coachings, welche sich bereits im Frühjahr bewährt haben und extrem positiven Anklang bei meinen Klienten gefunden haben, ermöglichen bei Bedarf eine kontaktlose und persönliche Trainingsbetreuung. Gerade im Kraft-/Stabitraining, aber auch beim Lauftechniktraining nehmen meine Sportler dies gerne in Anspruch.

 

Ich empfehle Euch ganz klar Sport im Freien zu betreiben, da hier die Gefahr, sich mit dem Corona Virus anzustecken im Vergleich zum Aufenthalt in geschlossenen Räumen deutlich geringer ist. In geschlossenen Räumen können sich die Aerosole aus der Atemluft noch über Stunden halten (als Aerosole werden feine, in der Luft schwebende feste oder flüssige Bestandteile bezeichnet, die sowohl beim Sprechen als auch beim Atmen ausgestoßen und in der Luft verteilt werden). Im Hinblick auf die gegenwärtige Pandemie kommt den Aerosolen, insbesondere auch beim Sport, eine besondere Bedeutung zu.

 

Wie sieht es mit der Ansteckungsgefahr beim Sport im Freien aus und was bedeutet das für den Mindestabstand?

 

Um genau diese Frage beantworten zu können, haben Forscher kürzlich eine Studie durchgeführt, die sich mit der Übertragung des Corona Virus beim Gehen, Laufen und Radfahren beschäftigt. In dieser Studie sollten Sportler hintereinander, nebeneinander sowie diagonal versetzt zueinander laufen oder Rad fahren, wobei für diese Studie die Aerosole in der Luft sichtbar gemacht wurden. Das Ergebnis dieser Studie zeigt, dass Sportler, die sich im Windschatten eines anderen Sportlers befinden, einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, sich mit dem Corona Virus anzustecken, wenn dieser mit dem Virus infiziert ist. Anders stellt sich die Lage allerdings dar, wenn sich zwei Sportler nebeneinander oder diagonal versetzt zueinander bewegen. Hier sei die Ansteckungsgefahr geringer, so dass beispielsweise beim Überholen von Läufern oder Radfahrern ein kleiner Bogen zum Abstand halten genügt. Ein zusätzlicher Tipp der Sportmediziner und Forscher ist außerdem, beim Überholen den Kopf vom anderen Sportler abzuwenden.

 

Die an der Studie beteiligten Forscher empfehlen folgende Mindestabstände bei der Bewegung im Freien:

  • 5 Meter bei Spaziergängern,
  • 10 Meter bei Läufern und
  • 20 Meter bei Radfahrern.

 

Die empfohlenen Mindestabstände beziehen sich allerdings auf die Variante, dass sich diese Personen direkt hintereinander befinden. Bewegt man sich seitlich nebeneinander ist der allgemein empfohlene Mindestabstand von 1,5 – 2m ausreichend.

 

Es bleibt also weiterhin festzuhalten: Zu den wichtigsten und effizientesten Maßnahmen gehört es, den notwendigen Abstand einzuhalten und die Kontakte so gut es geht zu verringern. Unter Einhaltung dieser Maßgaben ist auch weiterhin Sport (an der frischen Luft) zusammen mit anderen Sportlern möglich und darüber hinaus auch empfehlenswert.

 

In diesem Sinne: Bleibt sportlich und gesund, schaut positiv in die Zukunft und behaltet Eure gute Laune!

 

 

 

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