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Preisgestaltung

Ein Personal Training ist äußerst individuell. Es richtet sich ganz nach Ihnen. Sie bestimmen Trainingszeit und -ort. Die Trainingsinhalte sind für Sie maßgeschneidert und werden von mir intensiv vor- und nachbereitet. Während der Trainingszeit stehe ich ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Ein Personal Training ist für Sie die intensivste und individuellste Art sich mit sich selbst auseinander zu setzen. Die genaue Preisgestaltung richtet sich nach Ihren Wünschen für das Training und die weitergehende Betreuung.

 

Bitte stellen Sie Ihre Anfrage über das  Kontaktformular


Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Leistungsgegenstand

 

1.1 Personal Training Andrea von Horn verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Andrea von Horn keine Ärztin, Heilpraktikerin oder Psychologin ist. Alle angebotenen Leistungen ersetzen nicht eine Konsultation/Unterstützung durch einen entsprechend ausgebildeten Mediziner. Andrea von Horn wird keine Erkrankungen mit medizinischem Hintergrund behandeln oder medizinische Diagnosen erstellen, das Training ersetzt keine medizinische Behandlung. Tätigkeitsschwerpunkte von Andrea von Horn liegen in den Bereichen Prävention und Gesundheitserhaltung.

 

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen und nicht auf andere Personen übertragen werden.

 

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

 

 

  1. Training

 

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

 

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

 

2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch Andrea von Horn möglich.

 

 

  1. Sonstige Leistungen

 

3.1 Andrea von Horn steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Montag bis Freitag, in der Regel zwischen 9.00 und 18.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon, Whatsapp und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit.

 

 

  1. Haftung

 

4.1 Personal Training Andrea von Horn schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, auch etwaiger Erfüllungsgehilfen, beruht.

 

4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

 

4.3 Personal Training Andrea von Horn haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

 

4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Andrea von Horn vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Personal Training Andrea von Horn übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.  

 

4.5 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung von Personal Training Andrea von Horn, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

 

4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

 

 

 

 

  1. Zahlungsbedingungen

 

5.1 Die Trainingseinheiten werden jeweils am Monatsende abgerechnet.

 

5.2 Der Klient erhält von Personal Training Andrea von Horn eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 5 Tagen zu zahlen ist.

 

5.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Personal Training Andrea von Horn behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

 

 

  1. Sonstige Kosten

 

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

 

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

 

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z. B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

 

6.4 Kauft Personal Training Andrea von Horn im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Personal Training Andrea von Horn.

 

 

  1. Verhinderung und Ausfall

 

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen und hat dann Anspruch auf einen Ersatztermin. Bei Absage innerhalb von 24 vor dem Trainingstermin wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

 

7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor oder online statt, oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

 

7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

 

 

  1. Ersatzansprüche

 

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Personal Training Andrea von Horn können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

 

 

  1. Datenschutz

 

9.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von Personal Training Andrea von Horn gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

 

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

 

 

  1. Geheimhaltung

 

10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Personal Training Andrea von Horn Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 

10.2 Personal Training Andrea von Horn hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 

 

  1. Sonstige Vereinbarungen

 

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Whatsapp oder E-Mail.

 

11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

 

 

  1. Kündigung der Zusammenarbeit

 

12.1 Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Zusammenarbeit endet am letzten Tag des auf die Kündigung folgenden Monats und wird bis dahin im gleichen Umfang wie zuvor fortgesetzt. Bei Absage von Trainingseinheiten gilt weiterhin der Anspruch auf einen Ersatztermin. Bis zum Ende der Zusammenarbeit nicht wahrgenommene Ersatztermine werden in voller Höhe berechnet und können bis 6 Monate nach Ende der Zusammenarbeit noch nachgeholt werden.

 

 

  1. Schlussbestimmungen

 

13.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts Anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

 

13.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

 

13.3 Als Gerichtsstand wird Essen vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.